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   KG, 09.04.2018 - 2 Ws 55/18 - 161 AR 56/18   

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https://dejure.org/2018,16978
KG, 09.04.2018 - 2 Ws 55/18 - 161 AR 56/18 (https://dejure.org/2018,16978)
KG, Entscheidung vom 09.04.2018 - 2 Ws 55/18 - 161 AR 56/18 (https://dejure.org/2018,16978)
KG, Entscheidung vom 09. April 2018 - 2 Ws 55/18 - 161 AR 56/18 (https://dejure.org/2018,16978)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 66c Abs 1 Nr 1 StGB, § 66c Abs 2 StGB, § 119a StVollzG
    Strafvollzug: Unzureichendes Behandlungsangebot für Strafgefangenen mit Anordnung weiterer Sicherungsverwahrung trotz psychotherapeutischen Behandlungsbedarfs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Verzögerung einer dringend indizierten psychotherapeutischen Behandlung eines Sicherungsverwahrten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Verzögerung einer dringend indizierten psychotherapeutischen Behandlung eines Sicherungsverwahrten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verzögerung einer dringend indizierten psychotherapeutischen Behandlung eines Sicherungsverwahrten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 293
  • StV 2018, 658
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus KG, 09.04.2018 - 2 Ws 55/18
    aa) Mit Einführung des § 66c StGB durch das Gesetz zur bundesrechtlichen Absicherung des Abstandsgebots in der Sicherungsverwahrung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I 2425) sind in Umsetzung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aus dessen Urteil vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326 ff.) ausdrückliche Anordnungen zum therapieorientierten Vollzug getroffen worden.
  • OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02

    Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Anrechung von Untersuchungshaft, 2/3 Zeitpunkt

    Auszug aus KG, 09.04.2018 - 2 Ws 55/18
    Jedoch ist anerkannt und entspricht es auch der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass dann, wenn das Gericht, dessen Entscheidung mit der Beschwerde angegriffen wird, keine Abhilfeentscheidung getroffen hat, das über die Beschwerde befindende Gericht unter Berücksichtigung seiner Pflicht zur schnellen und wirtschaftlichen Erledigung der Sache nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu befinden hat, ob es selbst entscheiden oder dem Erstbeschwerdegericht Gelegenheit geben will, eine Entscheidung über die Abhilfe nachzuholen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Februar 2014 - 2 Ws 53/14 - bzgl. einer "weiteren Beschwerde"; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 2002 - 2 Ws 475/02 -, juris mwN).
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2014 - 1 Ws 91/14

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei Sicherungsverwahrung:

    Auszug aus KG, 09.04.2018 - 2 Ws 55/18
    Eine Kostenentscheidung ist im Hinblick darauf, dass nach Nrn. 3820 und 3821 des Kostenverzeichnisses in Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz Gerichtsgebühren nur bei der Verwerfung oder der Zurücknahme der Beschwerde anfallen, nicht veranlasst (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 Ws 91/14 -, juris).
  • KG, 19.08.2015 - 2 Ws 154/15

    Sicherungsverwahrung; Überprüfungsverfahren i.S.d. § 119a StVollzG

    Auszug aus KG, 09.04.2018 - 2 Ws 55/18
    Abweichend von Beschlüssen gemäß §§ 109, 115 StVollzG ist allerdings eine Verweisung auf bei den Gerichtsakten befindliche Schriftstücke wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes nicht möglich (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 19. August 2015 - 2 Ws 154/15 -, juris mwN).
  • KG, 09.02.2016 - 2 Ws 18/16

    Strafvollzug bei angeordneter Sicherungsverwahrung; Kontrollverfahren iSd § 119a

    Auszug aus KG, 09.04.2018 - 2 Ws 55/18
    c) Im Beschwerdeverfahren nach § 119a Absatz 5 StVollzG ist von einer Prüfungs- und Entscheidungskompetenz des Beschwerdegerichts entsprechend § 308 Abs. 2 und § 309 Abs. 2 StPO auszugehen; ist die Beschwerde ganz oder teilweise begründet, erlässt das Beschwerdegericht daher die in der Sache gebotene Entscheidung grundsätzlich selbst (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Februar 2016 - 2 Ws 18/16 - mwN).
  • KG, 06.12.2018 - 2 Ws 233/18

    Anfechtbarkeit eines strafvollzugsbegleitenden Beschlusses

    Abweichend von Beschlüssen gemäß §§ 109, 115 StVollzG ist allerdings eine Verweisung auf bei den Gerichtsakten befindliche Schriftstücke wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes nicht möglich (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 9. April 2018 - 2 Ws 55/18 - und 19. August 2015 - 2 Ws 154/15 -, juris mwN).

    Zu den Darlegungspflichten des Gerichts in einer Entscheidung nach § 119a Abs. 1 StVollzG gehört insbesondere, dass die Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung zum Sachverhalt und für dessen rechtliche Beurteilung maßgebend gewesen sind, in einer Weise wiedergegeben werden, die vom Leser ohne aufwändige eigene Bemühungen nachvollzogen werden kann (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. April 2018 - 2 Ws 55/18 - und 19. August 2015 - 2 Ws 154/15 -, juris mwN).

  • KG, 25.02.2020 - 2 Ws 183/19

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter oder

    Daher ist es erforderlich, dass die Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung zum Sachverhalt und für dessen rechtliche Beurteilung maßgebend gewesen sind, so wiedergegeben werden, dass sie sowohl vom Betroffenen, der Vollzugsbehörde, als auch von künftigen Gerichten ohne aufwändige eigene Bemühungen erfasst und verstanden werden können (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. April 2018 - 2 Ws 55/18 - und 19. August 2015 - 2 Ws 154/15 -, juris mwN).
  • KG, 24.02.2020 - 2 Ws 171/19

    Strafvollzugsbegleitende Kontrolle bei angeordneter Sicherungsverwahrung:

    Daher ist es erforderlich, dass die Gründe, die für die richterliche Überzeugungsbildung zum Sachverhalt und für dessen rechtliche Beurteilung maßgebend gewesen sind, so wiedergegeben werden, dass sie sowohl vom Betroffenen, der Vollzugsbehörde, als auch von künftigen Gerichten ohne aufwändige eigene Bemühungen erfasst und verstanden werden können (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. April 2018 - 2 Ws 55/18 - und 19. August 2015 - 2 Ws 154/15 -, juris mwN).
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